Eintragung in die Liste der Ingenieurkammer Sachsen für qualifizierte Brandschutzplaner nach § 66 Abs. 2 Nr. 4 Sächsische Bauordnung mit Listennummer 20097
Brandschutznachweise bei Bauvorhaben der Gebäudeklasse 4 (ausgenommen Sonderbauten sowie Mittel- und Großgaragene im Sinne der Verordnung nach § 88 Abs. 1 Nr. 3 Sächsische Bauordnung) werden mit Eintragung in die Liste der qualifizierten Brandschutzplaner nicht mehr bauordnungsrechtlich geprüft.
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Eintragung in die Liste der Ingenieurkammer Sachsen für qualifizierte Brandschutzplaner nach § 66 Abs. 2 Nr. 4 Sächsische Bauordnung mit Listennummer 20097 Brandschutznachweise bei Bauvorhaben der Gebäudeklasse 4 (ausgenommen Sonderbauten sowie Mittel- und Großgaragene im Sinne der Verordnung nach § 88 Abs. 1 Nr. 3 Sächsische Bauordnung) werden mit Eintragung in die Liste der qualifizierten Brandschutzplaner nicht mehr bauordnungsrechtlich geprüft. |